Sep 22, 2025

Eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen: Dein Leitfaden für einen gelungenen Start

Gründe deine Tochtergesellschaft in Deutschland – rechtssicher, professionell und digital – und sichere dir einen starken Markteintritt in Europas Wirtschaftszentrum!

Eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen: Dein Leitfaden für einen gelungenen Start

Du möchtest eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen? Das ist ein kluger Schritt, um im stärksten Markt Europas Fuß zu fassen. Deutschland bietet nicht nur top ausgebildete Fachkräfte, sondern auch ein verlässliches rechtliches Umfeld, das es dir ermöglicht, dein Unternehmen auf sichere Beine zu stellen. Eine Tochtergesellschaft – meist in Form einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) – bietet dir Flexibilität, rechtliche Sicherheit und die Chance, das Vertrauen deiner Geschäftspartner und Kunden zu gewinnen. Aber wie läuft der Gründungsprozess ab, und was musst du beachten? Lass uns die wichtigsten Punkte gemeinsam durchgehen.

Warum eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen?

Deutschland ist nicht ohne Grund ein beliebter Standort für internationale Unternehmen. Mit einer Tochtergesellschaft kannst du dich hier ganz auf den lokalen Markt konzentrieren und gleichzeitig von den Vorteilen des deutschen und europäischen Wirtschaftssystems profitieren. Eine GmbH als Tochtergesellschaft hat vor allem den Vorteil, dass sie unabhängig vom Mutterunternehmen agiert. Das bedeutet, dass rechtliche Risiken auf die Tochter beschränkt bleiben und dein Hauptunternehmen geschützt ist.

Darüber hinaus schätzen deutsche Geschäftspartner eine lokale Präsenz. Eine GmbH signalisiert Verlässlichkeit und Stabilität. Das gibt deinen Kunden und Partnern das Gefühl, dass du es ernst meinst. Aber nicht nur das: Durch die Tochtergesellschaft kannst du steuerliche Vorteile nutzen und von internationalen Abkommen profitieren, die Doppelbesteuerung vermeiden. Außerdem bist du mit einer GmbH bestens aufgestellt, um direkt innerhalb der EU zu agieren und von Freihandelsabkommen zu profitieren.

Welche Rechtsform solltest du für deine Tochtergesellschaft wählen?

Wenn du eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen möchtest, steht die Wahl der passenden Rechtsform im Mittelpunkt. Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur die Haftung und den Gründungsprozess, sondern auch, wie dein Unternehmen von Geschäftspartnern und Kunden wahrgenommen wird. In den meisten Fällen fällt die Wahl auf die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), da sie sich besonders gut für Tochtergesellschaften eignet. Es gibt jedoch auch Alternativen, die je nach deinen Zielen und der Struktur deines Mutterunternehmens in Betracht gezogen werden können.

Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform für Tochtergesellschaften, da sie sowohl Flexibilität als auch Sicherheit bietet. Sie gilt als eigenständige juristische Person, wodurch die Haftung auf das eingezahlte Stammkapital begrenzt wird. Diese Struktur schützt dein Mutterunternehmen vor den finanziellen Risiken der Tochtergesellschaft. Außerdem ist die GmbH in Deutschland weit verbreitet und genießt einen soliden Ruf bei Geschäftspartnern und Banken. Ihre Gründung erfordert allerdings ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro sowie die Eintragung ins Handelsregister.

Alternativ kannst du auch andere Rechtsformen in Betracht ziehen, wie beispielsweise die UG (Unternehmergesellschaft), die oft als „kleine Schwester der GmbH“ bezeichnet wird. Sie eignet sich für Unternehmen, die mit einem geringeren Startkapital auskommen möchten, da sie bereits ab einem Euro gegründet werden kann. Allerdings wird die UG häufig als weniger etabliert wahrgenommen, was bei größeren Geschäftspartnern oder langfristigen Projekten ein Nachteil sein könnte.

Wenn deine Tochtergesellschaft nur vorübergehend oder mit eingeschränkter Geschäftstätigkeit agieren soll, könnte eine Zweigniederlassung ebenfalls eine Option sein. Diese ist rechtlich keine eigenständige Gesellschaft, sondern ein Teil des Mutterunternehmens. Sie ist einfacher und günstiger einzurichten, bietet jedoch keine Haftungsbegrenzung und weniger Unabhängigkeit.

Der Unterschied zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Zweigniederlassung

Bevor du dich für die Gründung einer Tochtergesellschaft entscheidest, fragst du dich vielleicht, ob eine Zweigniederlassung für dein Vorhaben ausreichen könnte. Beide Optionen ermöglichen dir, auf dem deutschen Markt aktiv zu werden, unterscheiden sich jedoch erheblich in rechtlicher und operativer Hinsicht.

Eine Tochtergesellschaft, in der Regel als GmbH gegründet, ist eine eigenständige juristische Person. Das bedeutet, sie kann unabhängig vom Mutterunternehmen agieren, haftet nur mit ihrem eigenen Vermögen und genießt oft ein hohes Vertrauen bei deutschen Geschäftspartnern. Der Gründungsprozess erfordert allerdings mehr Aufwand: Neben der Bereitstellung von mindestens 25.000 Euro Stammkapital müssen ein Gesellschaftsvertrag erstellt und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden. Dafür bietet dir die Tochtergesellschaft langfristige Stabilität und Flexibilität.

Eine Zweigniederlassung hingegen ist keine eigene juristische Person, sondern ein rechtlich unselbstständiger Teil des Mutterunternehmens. Sie bleibt vollständig in dessen Haftungsbereich und unterliegt dessen Kontrolle. Der Vorteil: Die Einrichtung ist weniger bürokratisch und günstiger, da weder Stammkapital noch ein Eintrag ins Handelsregister notwendig sind. Sie eignet sich vor allem, wenn du den Markt erst einmal testen oder nur begrenzte Aktivitäten in Deutschland aufnehmen möchtest. Allerdings kann die fehlende Eigenständigkeit von Geschäftspartnern als Nachteil gesehen werden, da sie möglicherweise weniger Vertrauen in eine Zweigniederlassung setzen.

Wenn du langfristig auf dem deutschen Markt erfolgreich sein möchtest und rechtliche Risiken minimieren willst, ist die Gründung einer Tochtergesellschaft meist die bessere Wahl. Möchtest du jedoch erst einmal klein anfangen oder flexibel bleiben, kann eine Zweigniederlassung für den Einstieg genügen. Es lohnt sich, die Vor- und Nachteile beider Modelle mit Blick auf deine Ziele genau abzuwägen.

Der Weg zur Tochtergesellschaft: Von der Planung bis zur Eintragung

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Deutschland beginnt mit einer klaren und gut durchdachten Planung. Dein Mutterunternehmen muss offiziell beschließen, die Tochtergesellschaft zu gründen, was in einem Gesellschafterbeschluss festgehalten wird. Dieser Beschluss mag wie eine Formalität wirken, doch er ist unerlässlich, da er den rechtlichen Rahmen für die Gründung definiert. Hier wird festgelegt, dass die Tochtergesellschaft gegründet wird, wer daran beteiligt ist und wie die finanzielle Ausstattung erfolgt.

Finanziell auf jeden Fall einzuplanen ist das Stammkapital, dass du für die Tochtergesellschaft bereitstellen musst. In Deutschland ist ein Mindestbetrag von 25.000 Euro erforderlich, wobei du zu Beginn nur die Hälfte, also 12.500 Euro, einzahlen musst. Diese Summe wird auf ein Geschäftskonto der Tochtergesellschaft eingezahlt und dient dazu, die finanzielle Ernsthaftigkeit und Handlungsfähigkeit der neuen Gesellschaft zu demonstrieren. Es zeigt deinen Geschäftspartnern, dass die Tochtergesellschaft auf einer soliden Grundlage steht, und erleichtert den Einstieg in den deutschen Markt.

Mit der formellen Entscheidung und der Bereitstellung des Kapitals hast du die ersten grundlegenden Schritte gemeistert. Anschließend geht es daran, die weiteren rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, wie die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags und die notarielle Beglaubigung. Diese Details geben der Tochtergesellschaft ihre rechtliche Struktur und bereiten sie auf die Eintragung ins Handelsregister vor. Ein gut geplanter Start sorgt dafür, dass der Gründungsprozess reibungslos abläuft und du schnell in den deutschen Markt eintreten kannst.

Der Gesellschaftsvertrag – das Fundament jeder Gesellschaft

Ein zentraler Schritt im Gründungsprozess ist die Erstellung des Gesellschaftsvertrags. Dieser Vertrag bildet das Fundament deiner Tochtergesellschaft. Hier legst du alle wichtigen Regelungen fest: Wie wird die Gesellschaft heißen? Wo wird sie ihren Sitz haben? Was ist ihr Geschäftszweck, und wie ist das Verhältnis der Gesellschafter geregelt?

Der Vertrag muss klar und eindeutig formuliert sein, da er die Grundlage für die rechtliche Struktur deiner Tochtergesellschaft bildet. Besonders, wenn mehrere Personen oder Unternehmen beteiligt sind, sollte alles detailliert geregelt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Der Gesellschaftsvertrag wird von einem Notar beglaubigt, der sicherstellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Hier zeigt sich wieder, warum der deutsche Rechtsrahmen so verlässlich ist: Alles wird sauber und korrekt dokumentiert.

Die Eintragung ins Handelsregister: Jetzt wird es offiziell

Mit dem beglaubigten Gesellschaftsvertrag kannst du deine Tochtergesellschaft beim Handelsregister anmelden. Das ist der Schritt, der deine GmbH rechtlich „zum Leben erweckt“. Die Eintragung übernimmt in der Regel der Notar, der auch die notwendigen Dokumente vorbereitet. Neben dem Vertrag selbst brauchst du einen Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals sowie die persönlichen Daten des Geschäftsführers.

Sobald die Eintragung abgeschlossen ist, erhält deine Tochtergesellschaft eine Handelsregisternummer. Das ist sozusagen ihre offizielle „Identität“ im deutschen Rechtssystem. Von diesem Moment an kannst du rechtlich verbindlich auftreten, Verträge abschließen und den Geschäftsbetrieb starten.

Was du als ausländischer Gründer beachten solltest

Wenn du aus dem Ausland kommst und in Deutschland eine Tochtergesellschaft gründen möchtest, gibt es einige spezielle Anforderungen, die du berücksichtigen solltest. Diese betreffen vor allem rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte. Mit einer guten Vorbereitung kannst du jedoch sicherstellen, dass der Gründungsprozess reibungslos verläuft und du alle notwendigen Schritte korrekt umsetzt.

Die Rolle des Geschäftsführers

Für die Gründung deiner Tochtergesellschaft in Deutschland ist es notwendig, einen Geschäftsführer zu benennen. Dieser wird im Handelsregister eingetragen und übernimmt die rechtliche Vertretung der GmbH. Als Gründer kannst du diese Position selbst übernehmen – vorausgesetzt, du erfüllst die entsprechenden Anforderungen. Falls du aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommst, benötigst du in der Regel ein Geschäftsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis, um diese Rolle auszuüben.

Ein Geschäftsvisum wird in der Regel dann erteilt, wenn du nachweisen kannst, dass die geplante Geschäftstätigkeit einen wirtschaftlichen Nutzen für Deutschland hat. Hierbei können Aspekte wie die Schaffung von Arbeitsplätzen, Investitionen oder die Eröffnung neuer Märkte eine Rolle spielen. Alternativ kannst du eine lokale Person als Geschäftsführer ernennen. Diese sollte nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch mit dem deutschen Geschäftsumfeld vertraut sein, um den Betrieb effizient zu führen und potenzielle Herausforderungen schnell zu meistern.

Steuerliche Besonderheiten und Doppelbesteuerungsabkommen

Steuerliche Fragen sind ein zentraler Punkt, den du als ausländischer Gründer im Blick behalten solltest. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um zu verhindern, dass Einkommen und Gewinne sowohl in Deutschland als auch im Herkunftsland des Mutterunternehmens versteuert werden. Diese Abkommen regeln, welches Land das vorrangige Besteuerungsrecht hat und wie Steuern angerechnet werden können, um eine doppelte Belastung zu vermeiden.

Es ist ratsam, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, der sich auf internationale Unternehmensstrukturen spezialisiert hat. Dieser kann dir helfen, deine Steuerpflichten korrekt zu erfüllen, steuerliche Vorteile zu nutzen und sicherzustellen, dass keine unnötigen Belastungen entstehen. Besonders wichtig ist dabei, die Gewinne zwischen der Tochtergesellschaft und dem Mutterunternehmen so zu verteilen, dass steuerliche Optimierungen erzielt werden können. Zudem solltest du prüfen, ob du für die deutsche Tochtergesellschaft eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigst, um grenzüberschreitende Geschäfte effizient abzuwickeln.

Bürokratie und Formalitäten

Die deutsche Bürokratie ist bekannt für ihre Genauigkeit und ihre Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation. Als ausländischer Gründer musst du sicherstellen, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind. Dazu gehören der Gesellschafterbeschluss, der Gesellschaftsvertrag, die Nachweise über die Einzahlung des Stammkapitals und die persönlichen Dokumente des Geschäftsführers.

Falls du nicht vor Ort bist, kannst du viele dieser Schritte mittlerweile auch digital erledigen. Beispielsweise bieten deutsche Notare zunehmend die Möglichkeit an, notarielle Beglaubigungen per Videokonferenz durchzuführen. Das kann dir Zeit und Kosten sparen, da du nicht für jeden Schritt nach Deutschland reisen musst. Dennoch bleibt es wichtig, alle Anforderungen genau zu verstehen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Bankkonto und Zahlungsverkehr

Ein Geschäftskonto bei einer deutschen Bank ist für die Tochtergesellschaft unverzichtbar. Dieses Konto dient nicht nur zur Einzahlung des Stammkapitals, sondern auch für den laufenden Zahlungsverkehr. Deutsche Banken verlangen hierfür in der Regel eine Handelsregistereintragung sowie die Identifikation des Geschäftsführers und der Gesellschafter. Wenn du nicht vor Ort bist, solltest du vorab prüfen, welche Banken einen vollständig digitalen Prozess für die Kontoeröffnung anbieten oder welche Unterlagen du im Voraus vorbereiten musst.

Exkurs: Arbeitsrecht in Deutschland

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist eines der strengsten und umfassendsten in Europa. Es bietet Arbeitnehmern viele Rechte und Sicherheiten, stellt aber auch klare Pflichten für Arbeitgeber auf. Wenn du in Deutschland eine Tochtergesellschaft gründest, wirst du zwangsläufig mit den arbeitsrechtlichen Vorgaben in Berührung kommen, sei es bei der Einstellung von Mitarbeitern oder im täglichen Geschäftsbetrieb. Dieser Exkurs gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die du als Arbeitgeber beachten musst.

1. Arbeitsverträge: Schriftlichkeit und Transparenz

In Deutschland ist zwar ein mündlicher Arbeitsvertrag rechtlich gültig, jedoch schreibt das Nachweisgesetz vor, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich fixiert und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden müssen. Dazu gehören:

  • Angaben zum Gehalt und zur Arbeitszeit
  • Beschreibung der Tätigkeiten
  • Regelungen zu Urlaub und Kündigungsfristen
  • Hinweise auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, falls vorhanden

Ein transparenter und rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt dich vor späteren Missverständnissen und rechtlichen Konflikten.

2. Arbeitszeiten: Klare Regelungen und Grenzen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt in Deutschland enge Grenzen für die zulässige Arbeitszeit. Die Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden pro Tag, kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn diese innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden. Pausenregelungen und Ruhezeiten (mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen) sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

3. Kündigungsschutz: Rechte der Arbeitnehmer

Eines der zentralen Elemente des deutschen Arbeitsrechts ist der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern und schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein und können nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen werden.

Zusätzlich gelten für bestimmte Gruppen – wie Schwangere, Menschen mit Behinderung oder Betriebsräte – besondere Kündigungsschutzregelungen. Als Arbeitgeber musst du hier besonders vorsichtig agieren und dich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen.

4. Mitbestimmung: Die Rolle des Betriebsrats

In Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern können die Arbeitnehmer einen Betriebsrat wählen, der ihre Interessen gegenüber der Geschäftsleitung vertritt. Der Betriebsrat hat weitreichende Mitbestimmungsrechte, etwa bei der Arbeitszeitgestaltung, Einstellungen oder bei sozialen Angelegenheiten wie Urlaubsregelungen. Auch bei betrieblichen Umstrukturierungen musst du den Betriebsrat einbeziehen.

Die Mitbestimmung ist ein fester Bestandteil der deutschen Unternehmenskultur und sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

5. Urlaub und Entgeltfortzahlung: Klare Ansprüche

Arbeitnehmer in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche). Viele Unternehmen bieten jedoch mehr Urlaubstage an, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen.

6. Mindestlohn: Verbindliche Untergrenze

Der gesetzliche Mindestlohn legt in Deutschland die Untergrenze für die Bezahlung von Arbeitnehmern fest. Aktuell liegt dieser bei 12 Euro pro Stunde (Stand: 2024). In einigen Branchen gelten darüber hinaus Tarifverträge mit höheren Lohnuntergrenzen. Verstöße gegen den Mindestlohn können hohe Bußgelder und Reputationsschäden nach sich ziehen.

7. Datenschutz und DSGVO: Schutz der Arbeitnehmerdaten

Als Arbeitgeber bist du in Deutschland verpflichtet, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten, insbesondere beim Umgang mit sensiblen Daten deiner Mitarbeiter. Das betrifft beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Personalakten oder Bewerbungsunterlagen. Du musst sicherstellen, dass diese Daten sicher aufbewahrt werden und nur für rechtlich zulässige Zwecke verwendet werden.

Was bedeutet das für dich als Arbeitgeber in Deutschland?

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist komplex und stark auf den Schutz der Arbeitnehmer ausgerichtet. Während es den Beschäftigten Sicherheit und Verlässlichkeit bietet, erfordert es von dir als Arbeitgeber ein hohes Maß an Kenntnis und Sorgfalt. Eine gute Vorbereitung und ein solides Verständnis der wichtigsten Regelungen sind daher essenziell, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Es empfiehlt sich, direkt bei der Gründung deiner Tochtergesellschaft einen Experten für Arbeitsrecht einzubinden. Mit professioneller Unterstützung kannst du sicherstellen, dass deine Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und internen Prozesse den deutschen Anforderungen entsprechen. So legst du nicht nur eine rechtssichere Basis, sondern baust auch ein positives Arbeitsumfeld auf, das dir hilft, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig erfolgreich zu sein.

Mit welchen Kosten musst du rechnen?

Die Gründung einer Tochtergesellschaft bringt natürlich auch Kosten mit sich. Dazu gehören die Einzahlung des Stammkapitals, die Notarkosten und die Gebühren für die Handelsregistereintragung. Die Notarkosten hängen vom Geschäftswert deiner GmbH ab und bewegen sich meist im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich. Hinzu kommen Gebühren für die Eintragung im Handelsregister.

Falls du externe Berater hinzuziehst, um den Gesellschaftsvertrag zu erstellen oder steuerliche Fragen zu klären, solltest du diese Kosten ebenfalls einplanen. Insgesamt ist die Gründung einer Tochtergesellschaft in Deutschland jedoch ein gut überschaubarer Prozess, wenn du die einzelnen Schritte planst und dich auf die Anforderungen vorbereitest.

Warum lohnt sich die Gründung?

Eine Tochtergesellschaft in Deutschland zu gründen, ist nicht nur ein rechtlicher Schritt – es ist eine strategische Entscheidung. Mit einer GmbH kannst du deinen Markteintritt professionalisieren, das Vertrauen von Kunden und Partnern gewinnen und dein Unternehmen langfristig auf Erfolgskurs bringen. Der deutsche Markt bietet dir Stabilität und Wachstumsmöglichkeiten, und mit einer Tochtergesellschaft bist du bestens aufgestellt, um diese Chancen zu nutzen.

Natürlich braucht es ein wenig Aufwand, aber mit einer guten Planung und der richtigen Unterstützung kannst du den Prozess reibungslos gestalten. Am Ende steht eine eigenständige Gesellschaft, die dir und deinem Unternehmen neue Türen öffnet und deinen Erfolg in Deutschland und darüber hinaus sichert.

Tochtergesellschaft digital gründen

Die Gründung einer Tochtergesellschaft muss kein aufwendiger Prozess sein. Mit RAKETENSTART kannst du alle notwendigen Schritte bequem und effizient digital abwickeln – egal, wo auf der Welt du dich gerade befindest. Unsere erfahrenen Notare begleiten dich durch den gesamten Prozess, von der Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis hin zur Eintragung ins Handelsregister.

Falls deine Tochtergesellschaft internationale Anforderungen wie eine Beglaubigung für den internationalen Einsatz benötigt, übernehmen wir das gerne für dich – in der Regel innerhalb kürzester Zeit nach dem Termin. Die Sprache deiner Unterlagen stellt dabei keinerlei Hindernis dar.

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