Der Wechsel in der Geschäftsführung deiner GmbH ist ein wichtiger Schritt und bringt neben neuen strategischen Überlegungen auch viele rechtliche Aufgaben mit sich. Anders als bei einem normalen Mitarbeiterwechsel ist die Rolle des Geschäftsführers besonders – er ist nicht nur für das Tagesgeschäft zuständig, sondern auch das rechtliche Gesicht deiner Gesellschaft nach außen. Das bedeutet: Der Geschäftsführer handelt im Namen der GmbH, schließt Verträge und haftet für Entscheidungen, was den Wechsel zu einem formalen und komplexen Vorgang macht.
Egal, ob der Wechsel durch einen Rücktritt, den Eintritt in den Ruhestand, eine Unternehmensfusion oder eine neue strategische Ausrichtung notwendig wird – damit der Übergang rechtlich einwandfrei und für alle Beteiligten stressfrei verläuft, ist es wichtig, die richtigen Schritte zu kennen und umzusetzen.
Hier erfährst du, was du beachten musst, wenn du den Geschäftsführer deiner GmbH wechseln möchtest – von der ordnungsgemäßen Abberufung und Bestellung bis zur Eintragung ins Handelsregister und der Regelung des Dienstverhältnisses.
Ein Wechsel in der Geschäftsführung kann in deinem Unternehmen aus verschiedenen Gründen anstehen. Vielleicht möchte der aktuelle Geschäftsführer in den Ruhestand treten, sich neuen beruflichen Zielen widmen oder dein Unternehmen verfolgt eine neue Wachstumsstrategie und benötigt dafür eine andere Führungskompetenz. Manchmal ist der Wechsel auch das Ergebnis einer Fusion oder Übernahme, bei der ein einheitlicher Führungsstil gewünscht wird.
Unabhängig vom Grund: Ein Wechsel der Geschäftsführung ist in einer GmbH rechtlich anspruchsvoll, weil der Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft alle Rechtsgeschäfte für das Unternehmen verantwortet. Damit bleibt ein Wechsel der Geschäftsführung nicht nur eine interne Entscheidung, sondern erfordert auch umfangreiche formale Schritte – von der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung bis zur Eintragung im Handelsregister. So wird sichergestellt, dass der Wechsel rechtlich wirksam und transparent erfolgt und alle Beteiligten rechtlich abgesichert sind.
Die Entscheidung, einen Geschäftsführer abzuberufen und einen neuen zu bestellen, liegt in einer GmbH immer bei den Gesellschaftern. Diese formale Entscheidung wird in einem Gesellschafterbeschluss festgehalten, der zwingend erforderlich ist, um den Wechsel rechtlich zu verankern. Ein solcher Beschluss kann nicht einfach informell oder durch einzelne Gesellschafter gefasst werden; es bedarf einer ordnungsgemäßen Gesellschafterversammlung.
Diese Versammlung muss so einberufen werden, dass alle Gesellschafter rechtzeitig informiert sind und an der Abstimmung teilnehmen können. Die Beschlussfassung erfolgt dann meist mit einer einfachen Mehrheit. Falls der Gesellschaftsvertrag jedoch eine qualifizierte Mehrheit fordert, kann eine Zustimmung von bis zu 75 % erforderlich sein. In jedem Fall ist es wichtig, dass der Gesellschafterbeschluss detailliert protokolliert wird und genau festhält, dass der bisherige Geschäftsführer abberufen und der neue bestellt wird.
Diese vollständige Dokumentation ist nicht nur die Grundlage für den weiteren rechtlichen Prozess, sondern sichert auch die Wirksamkeit des Wechsels ab. Denn ohne korrekt protokollierten Beschluss könnte die Abberufung oder Bestellung des neuen Geschäftsführers ungültig sein, was rechtliche Risiken für dein Unternehmen mit sich bringen würde.
Nach der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung muss der Wechsel des Geschäftsführers notariell beglaubigt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Beschlüsse formgerecht und rechtskonform sind. Der Notar prüft, ob die Versammlung korrekt einberufen und der Beschluss ordnungsgemäß gefasst wurde, und beglaubigt diese rechtlich bindend. Er erstellt alle nötigen Dokumente, die für die Eintragung im Handelsregister erforderlich sind.
Beim Notartermin müssen sowohl die vertretungsberechtigten Gesellschafter als auch der neue Geschäftsführer die Beschlüsse unterzeichnen. Erst nach dieser notariellen Beglaubigung ist der Wechsel offiziell und kann ins Handelsregister eingetragen werden. Ohne diese Beglaubigung würde der Wechsel im Handelsregister als ungültig eingestuft, und der bisherige Geschäftsführer bliebe rechtlich weiterhin im Amt.
RAKETENSTART bietet dir bereits jetzt den Komplett-Service für deine notarielle Beurkundung. Buche einfach unser Paket zur notariellen Beurkundung und führe das Ganze per Online-Termin beim Notar durch.
Der Geschäftsführerwechsel wird erst dann offiziell wirksam, wenn er im Handelsregister eingetragen ist. Diese Eintragung sorgt dafür, dass der neue Geschäftsführer rechtsgültig und damit vertretungsberechtigt für die GmbH ist. Bis zur Eintragung bleibt der bisherige Geschäftsführer im Amt und trägt die volle rechtliche Verantwortung.
Für die Eintragung im Handelsregister benötigst du den notariell beglaubigten Gesellschafterbeschluss sowie die persönlichen Daten des neuen Geschäftsführers. In einigen Fällen ist ein Führungszeugnis des neuen Geschäftsführers erforderlich, je nach den spezifischen Anforderungen des zuständigen Amtsgerichts. Sobald die Eintragung erfolgt ist, kann der neue Geschäftsführer seine Rechte und Pflichten offiziell ausüben, und externe Partner, Behörden und Geschäftspartner sind über den Wechsel informiert.
Ein GmbH-Geschäftsführer hat eine besondere rechtliche Stellung, die sich von der eines normalen Arbeitnehmers deutlich unterscheidet. Im Gegensatz zu herkömmlichen Angestellten ist der Geschäftsführer nicht durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt und gilt nicht als „Arbeitnehmer“ im klassischen Sinn. Da er als Organ der Gesellschaft fungiert und rechtlich nach außen für das Unternehmen spricht, gelten auch wichtige arbeitsrechtliche Schutzvorschriften für ihn nicht, darunter das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Betriebsverfassungsgesetz.
Diese rechtliche Sonderstellung hat Konsequenzen: Ein Geschäftsführer kann durch den Gesellschafterbeschluss ohne Einhaltung des regulären Kündigungsschutzes abberufen werden, und auch Arbeitszeitregelungen greifen in der Regel nicht. Die Abberufung selbst führt allerdings nur zur Beendigung des Organverhältnisses, also der rechtlichen Stellung als vertretungsberechtigtes Organ. Das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers – also der Dienstvertrag mit der GmbH – bleibt bestehen und muss meist durch einen Aufhebungsvertrag separat beendet werden.
Oft wird in diesem Zuge eine Abfindung vereinbart, um einen klaren Abschluss zu schaffen und spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Regelung von Abfindungen und anderen finanziellen Ansprüchen im Dienstvertrag des Geschäftsführers gibt dir und deinem Unternehmen Planungssicherheit und sorgt für einen fairen und rechtlich sicheren Übergang.
Mit der Übernahme des Amts als Geschäftsführer trägt die neue Führungskraft eine erhebliche Verantwortung. Zu den zentralen Pflichten gehört die Sorgfaltspflicht, die besagt, dass der Geschäftsführer alle Entscheidungen im Interesse der Gesellschaft treffen und regelmäßig Bericht an die Gesellschafter erstatten muss.
Kommt der Geschäftsführer seinen Pflichten nicht nach, kann er persönlich haftbar gemacht werden. Diese Haftung kann sich auf das Privatvermögen erstrecken, etwa wenn Steuer- oder Sozialabgaben nicht korrekt abgeführt werden. Um diese Risiken zu minimieren, ist es sinnvoll, eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) abzuschließen, die den Geschäftsführer im Schadensfall absichert. Sie deckt häufig jene Schäden ab, die durch fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen und bietet dem Geschäftsführer eine Absicherung in seiner Rolle.
Neben der internen Haftung trägt der Geschäftsführer auch Verantwortung gegenüber Behörden und externen Partnern. Insbesondere bei meldepflichtigen Angelegenheiten wie Steuerzahlungen oder beim Umgang mit sensiblen Unternehmensdaten ist er verpflichtet, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. In hochregulierten Branchen, etwa im Finanz- oder Gesundheitswesen, ist der Geschäftsführer für die Einhaltung aller branchenspezifischen Compliance-Vorgaben verantwortlich.
Neben den rechtlichen Schritten gibt es einige organisatorische Maßnahmen, die du treffen solltest, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen. Hierzu gehört insbesondere die Regelung des Dienstverhältnisses des bisherigen Geschäftsführers. Häufig wird hierzu ein Aufhebungsvertrag geschlossen, der alle bestehenden Ansprüche klärt und eine Abfindung regelt. Ein solcher Vertrag sorgt für klare Verhältnisse und verhindert spätere Streitigkeiten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sorgfältige Übergabe von Unternehmensdaten und -informationen. Ein strukturierter Übergabeprozess stellt sicher, dass der neue Geschäftsführer alle wichtigen Informationen über Geschäftsvorgänge, Verträge und strategische Pläne erhält. So kann er sich schnell und umfassend in seine neue Rolle einarbeiten und die Unternehmensleitung nahtlos übernehmen.
Auch sollten bestehende Verträge und Vollmachten, die mit der Position des Geschäftsführers verbunden sind, überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. So stellst du sicher, dass alle rechtlich bindenden Dokumente auf den neuen Geschäftsführer übertragen werden und dieser vollständig handlungsfähig ist.
Ein Geschäftsführerwechsel ist in der Regel mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Dazu zählen insbesondere die Notarkosten, die für die Beglaubigung des Gesellschafterbeschlusses und für die Handelsregistereintragung anfallen. Diese richten sich nach dem Geschäftswert der GmbH und werden oft im mittleren dreistelligen Bereich liegen.
Zusätzlich können Anwaltskosten entstehen, etwa für die Gestaltung von Aufhebungsverträgen oder Abfindungsregelungen. Auch die Handelsregistergebühren für die Eintragung des Wechsels sind zu berücksichtigen. Je nach Aufwand und Komplexität des Wechsels variieren die Gesamtkosten, weshalb es sinnvoll ist, diese im Voraus zu kalkulieren.
Ein Wechsel der Geschäftsführung in einer GmbH ist ein Prozess, der sorgfältige Planung und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften erfordert. Von der Beschlussfassung über die notarielle Beglaubigung bis zur Handelsregistereintragung: Wenn du das ganze rechtsicher