Mit RAKETENSTART kannst du einfach & schnell deine GmbH, UG oder Holding per Videocall gründen - ohne Kopfschmerzen & Bürokratiechaos.
In Deutschland dauert eine Unternehmensgründung im Durchschnitt 12 Wochen. Bis jetzt.
RAKETENSTART startest du blitzschnell in wenigen Tagen dein Unternehmen in Berlin inkl. aller wichtigen Schritte, die für deine Gründung wichtig sind.
Starte dein Unternehmen in nur wenigen Tagen mit unserer Fast-Track-Gründung inkl. Notartermin per Videocall.
Unser digitaler Gründungsprozess wurde gemeinsam mit Notaren & Anwälten entwickelt, damit du rechtssicher aufgestellt bist.
Keine bösen Überraschungen - Mit unserem Gründungspaketen weißt du immer, was dich unser Service kostet.
Ob Markenanmeldung, AGB oder Kundenverträge - RAKETENSTART begleitet dich auch nach der Gründung bei allen Rechtsfragen.
Unsere Gründungspakete richten sich sowohl an Solo- oder Teamgründungen und bieten dir immer die richtige Lösung für deine Bedürfnisse.
Schon gegründet?
Du hast schon gegründet und suchst langfristigen Support bei allem, was nach der Gründung kommt? Dann buche dir das RAKETENSTART-Abo und nutze unsere Services zur Vertragserstellung und -verwaltung, Zugriff auf unsere Academy, individueller Beratung durch unsere Partneranwälte und vieles mehr!
"RAKETENSTART hat meine Gründung so vereinfacht. Der Service hat mir super viel Zeit gespart & ich konnte innerhalb von einer Woche loslegen."
Lea Nikbin
Beyond Delusions UG
“Endlich die perfekte Lösung, mit der ich ohne zeitraubende Besuche beim Notar ein Unternehmen einfach & professionell gründen kann.”
Richard Woller
schwarzenberg.tech ventures GmbH
Hier findest du Antworten auf die am häufigsten Fragen unserer Kunden
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder kurz UG (haftungsbeschränkt), ist als Unternehmensform eine Sonderform der GmbH und zählt somit ebenfalls - anders als die GbR - zu den Kapitalgesellschaften. Die UG (haftungsbeschränkt) kann schon mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden. Die UG wird deshalb oft auch Mini-GmbH oder “kleine Schwester” der GmbH genannt. Das besondere an der UG ist, dass du hier nicht mit deinem Privatvermögen haftest, sondern die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Außerdem kannst du verschiedene Gesellschafter an der UG beteiligen und Geschäftsführer einstellen, die keine Gesellschafter sind.
Als Rechtsformen bieten wir gerade die Gründung einer GmbH, UG oder Holding an. Wir arbeiten daran, dir auch die Gründung weiterer Rechtsformen zu ermöglichen.
Unser Gründungspaket Basic eignet sich vor allem für Sologründer sowie vermögensverwaltende Holdings, da dafür weniger umfangreiche Regelungen im Gesellschaftsvertrag benötigt werden.
Das Gründungspaket Premium dagegen empfehlen wir für Teamgründungen, die vor allem Regelungen im Gesellschaftsvertrag brauchen, damit das Verhältnis der Mitgründer untereinander umfangreich geklärt ist. Das hilft dir vor allem dabei, wenn jemand mal das Team verlassen möchte oder es Streit gibt. Außerdem enthält das Paket 3-Monate Zugang zum RAKETENSTART START-Abo, damit du direkt deine ersten Verträge wie Geschäftsführeranstellungsvertrag, NDAs und mehr erstellen und loslegen kannst.
Da viele die UG zunächst nicht kannten, entstanden einige inoffizielle Bezeichnungen:Mini-GmbH1-Euro-GmbHUGmbHDie “rechtlich richtige” Bezeichnung ist aber Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt).
Grundsätzlich kann jeder eine UG gründen. Du brauchst dafür kein spezielles Fachwissen oder eine bestimmte Qualifikation, nicht einmal einen Wohnsitz in Deutschland. Du kannst also auch eine UG gründen, wenn du im Ausland lebst. Die UG muss lediglich ihren Satzungssitz in Deutschland und eine deutsche Geschäftsadresse haben, an die auch Post an dich zugestellt werden kann. Du kannst sowohl alleine als auch im Team gründen.
1. Kapital aufbringen: Du stellst das Startkapital zur Verfügung. In der UG geht das schon ab einem Euro los.
2. Entscheidungen treffen: Du stimmst über wichtige Unternehmensentscheidungen ab, wie z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Gewinnverteilung und die Bestellung von Geschäftsführern.
3. Gewinnbeteiligung: Du bist am Gewinn der UG beteiligt. Die Verteilung des Gewinns richtet sich nach den Geschäftsanteilen.
4. Kontrolle: Du überwachst die Geschäftsführung und stellst sicher, dass das Unternehmen ordnungsgemäß geführt wird.
5. Haftung: Du haftest nur mit deinem eingebrachten Kapital. Dein persönliches Vermögen ist geschützt.
Minderjährige können grundsätzlich nicht Gesellschafter in einer UG sein. Das liegt daran, dass Minderjährige (unter 18 Jahren) in Deutschland noch nicht voll geschäftsfähig sind.Für Minderjährige gibt es eine Ausnahmesituation: Sie können Gesellschafter werden, wenn sie eine ausdrückliche Genehmigung des Familiengerichts erhalten. Diese Genehmigung ist jedoch oft schwer zu bekommen und kann zusätzliche Anforderungen mit sich bringen.
Das Musterprotokoll ist ein vorgefertigter Standard-Gesellschaftsvertrag mit allen verpflichtenden gesetzlichen Regelungen. Hier muss der Vertrag also nur noch mit den Angaben zu deiner Gesellschaft ergänzt werden. Das Musterprotokoll darf aber nicht von jedem Unternehmen genutzt werden, weil es an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Das heißt, nur wenn deine GmbH diese Voraussetzungen erfüllt, darfst du überhaupt das Musterprotokoll zur Gründung nutzen.Die Voraussetzungen sind, dass es nicht mehr als drei Gesellschafter,nur einen Geschäftsführer geben darf unddas Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.Weil das Musterprotokoll nur die absolut nötigsten Regelungen vorsieht, eignet es sich eigentlich nur für Solo-Gründer und Holdings. Für Gründungen im Team solltest du unbedingt einen umfangreichen Gesellschaftsvertrag verwenden.
Wenn du deine UG mit dem Musterprotokoll gründest, brauchst du keinen zusätzlichen schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Das Musterprotokoll dient als Grundlage deiner Gründung und enthält bereits alle notwendigen Regelungen. Gründest du die GmbH mit einem individuellen Vertrag, dann muss dieser schriftlich gefasst werden.
1. Es geht schneller: Weil das Musterprotokoll nur Standarddaten abfragt, beschleunigt und erleichtert es deine Gründung. Du kannst also Zeit sparen, wenn du davon Gebrauch machst, weil du nicht erst einen individuellen Gesellschaftsvertrag erarbeiten und erstellen musst.
2. Es ist kostengünstiger: Du sparst Notargebühren, da mehrere Dokumente im Musterprotokoll vereint werden. Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerbestellung sind damit zusammengefasst. Der Notar muss außerdem nicht einen individuellen Vertrag prüfen. Wie hoch die Kosten aber insgesamt sind, hängt immer von eurem Stammkapital ab.
3. Es ist einfacher: Da das Musterprotokoll bis auf die Angaben zu deinem Unternehmen immer gleich ist, wird dir und auch deinem Notar viel Arbeit abgenommen. Ein zusätzlicher Gesellschaftsvertrag muss nicht formuliert werden bzw. du musst dich nicht zusätzlich mit einem Anwalt zusammensetzen und den Vertrag ausarbeiten.
Du hast keine Flexibilität für individuelle Regelungen: Du kannst das Musterprotokoll nicht ändern. Das heißt, es gibt keine Ergänzungen und keine weiteren Regelungen, die du darin aufnehmen kannst. Im Musterprotokoll könnt ihr für euer Team also keine Rechte und Pflichten der Gesellschafter regeln. Dazu müsst ihr einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellen. Die Vorteile des Musterprotokolls sind also nur mit Vorsicht zu genießen, wenn ihr mit mehreren Leuten gründet.
Feste Rahmenbedingungen: Die Voraussetzungen, um das Musterprotokoll überhaupt benutzen zu können, sind sehr beschränkt. Es ist also nur für sehr einfache Gründungskonstellationen ohne Sonderwünsche geeignet. Wenn du zum Beispiel mehr als 3 Gründer oder mehr als einen Geschäftsführer hast, kannst du es schon nicht mehr nutzen.
Für die digitale Beurkundung mit dem Notar brauchst du
- einen e-ID-fähigen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder Unionsbürgerkarte,
- sowie die dazugehörige PIN,
- dein Smartphone und
- einen Laptop mit Kamera.
Bei Personalausweisen, die vor dem 02.08.2021 ausgestellt wurden, brauchst du zusätzlich noch deinen gültigen Reisepass.
Dein Ausweis muss am Tag der Beurkundung gültig sein, damit du die Beurkundung digital durchführen kannst.
Sollte bereits ein Termin zur Beurkundung geplant sein, dein Ausweis aber abgelaufen sein, melde dich bitte unmittelbar bei dem Notar, der deine Gründung bei RAKETENSTART durchführt.
Wenn nur die in deinem Ausweis gespeicherten Daten (z.B. deine Adresse) nicht mehr aktuell sind, dein Ausweis ansonsten aber gültig ist, ist das kein Problem: Du kannst trotzdem die digitale Beurkundung durchführen – sage aber deinem Notar auf RAKETENSTART Bescheid, dass sich deine Daten geändert haben.
Das ist kein Problem. Ihr habt dafür zwei Möglichkeiten:
1. Ihr gründet einfach mit unserem Partnernotar vor Ort, wir benachrichtigen euch, wo ihr wann sein müsst oder
2. Ihr führt eure Gründung hybrid durch
Auch ein hybrider Notartermin, bei dem einige Teilnehmende vor Ort im Notariat anwesend sind, während andere Teilnehmende sich online per Videokonferenz dazuschalten, ist möglich. Sage dazu einfach dem Notar, der bei RAKETENSTART deine Gründung abwickelt, Bescheid. Er bzw. sie wird sich dann darum kümmern.
Ja, du kannst auch ganz klassisch über RAKETENSTART mit einem Notar vor Ort einen Termin ausmachen, und nur für alle anderen Schritte unseren digitalen Prozess nutzen. Wähle dazu nach dem Ausfüllen der Gründungsdokumente einfach "Vor Ort gründen" statt "digital gründen" aus und dein Gründungsprozess passt sich automatisch daran an.